Über das Vermögen der Faktum Finance GmbH wurde am 1. Oktober 2015 am Amtsgericht Offenbach das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 8 IN 320/15). Anlegern drohen im Insolvenzverfahren finanzielle Verluste.
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Faktum Finance GmbH setzen sich die schlechten Nachrichten fort, die im Frühling ihren Anfang nahmen. Die Gesellschaft, die das Geld der Anleger offenbar in Immobilienprojekte investierte, hatte zumindest für einige Anlagen nicht die nötige Erlaubnis. Zu dieser Auffassung kam die Finanzaufsicht BaFin. „Als Folge hätten die geschlossenen Verträge rückabgewickelt werden müssen. Die Anleger hätten Anspruch auf die Rückzahlung der Gelder gehabt“, sagt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Es folgte allerdings der Insolvenzantrag der Faktum Finance GmbH. Ein Insolvenzplanverfahren sollte offenbar die Rückzahlung der Gelder ermöglichen. Inzwischen wurde allerdings das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet. Wieviel die Anleger von ihrem Geld wiedersehen werden, hängt in erster Linie von der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse ab. „Erfahrungsgemäß reicht die Insolvenzmasse aber nicht aus, um die bestehenden Forderungen der Gläubiger vollständig zu bedienen. Den Anlegern drohen wahrscheinlich Verluste“, befürchtet Rechtsanwältin Gaber.
Die Gläubiger haben noch bis zum 17. November Zeit, ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der nächste wichtige Termin ist dann die Gläubigerversammlung am 18. Dezember. „Parallel zum Insolvenzverfahren können die Anleger auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen richten als auch gegen die Vermittler. Sollten diese die Anleger fehlerhaft beraten haben, können sie sich schadensersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Rechtsanwältin Gaber.
Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit geschädigte Mandanten.