Der Airbus A380 wurde einst gefeiert und könnte heute zum Problem werden. Vor allem für Flugzeugfonds, die in das große Flugzeug investiert haben. Grund ist, dass die Flugzeugfonds, die Flugzeuge an Airlines verleast haben und zahlreiche Leasingverträge in absehbarer Zeit auslaufen.
„Dass die Fluggesellschaften nicht mehr unbedingt am A380 interessiert sind, hat die Vergangenheit bereits gezeigt, als Singapore Airlines die Leasingverträge mit drei deutschen Flugzeugfonds nicht verlängert hat. Der A380 ist insofern ein Auslaufmodell und das stellt die Fondsgesellschaften vor große Probleme. Sie müssen einen neuen Leasingnehmer oder einen Käufer für das Flugzeug finden, was angesichts der Marktlage schwierig ist. Bleibt noch die Option, Leasingnehmer für die Triebwerke zu finden. Das alles führt aber zu wirtschaftlichen Problemen, die auch die Anleger zu spüren bekommen. Die prognostizierten Renditen können so kaum erreicht werden. Im schlimmsten Fall kann solchen Flugzeugfonds sogar die Insolvenz und den Anlegern erhebliche finanzielle Verluste drohen“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Auslaufende Leasingverträge sind nur ein Problem für Flugzeugfonds. Denn das Marktumfeld ist schwierig geworden, die Fluggesellschaften haben teilweise erheblich zu kämpfen. Die Pleite von Air Berlin ist noch in guter Erinnerung. Zudem gibt es derzeit ein Überangebot an Flugzeugen, was zu sinkenden Preisen führt. Das erschwert es zusätzlich, Käufer oder Leasingnehmer für gebrauchte Maschinen zu finden.
Sinkende Nachfrage bei einem gleichzeitigen Überangebot an Schiffen haben nach dem Ausbruch der Finanzkrise 2008 zu einer großen Problemen bei Schiffsfonds geführt und zahlreiche Fondsgesellschaften in die Insolvenz gerissen. Nun könnten größere Schwierigkeiten auf Flugzeugfonds zukommen. „Das Problem für die Anleger sind die meist langen Laufzeiten ihrer Beteiligung. Das Flugzeug ist zumeist für einen Zeitraum von zehn bis zwölf Jahren verleast, die Fondsbeteiligung läuft in der Regel einige Jahre länger. Wird nach Ablauf des Leasingvertrags kein neuer Leasingnehmer gefunden, kann das zu erheblichen finanziellen Problemen bei den Fondsgesellschaften führen und Leidtragende sind am Ende die Anleger“, so Rechtsanwalt Bernhardt.
Allerdings haben die Anleger – auch das zeigt die Erfahrung mit Schiffsfonds – häufig gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Forderungen können sich z.B. gegen die Anlageberater richten. Diese hätten die Anleger über die bestehenden Risiken wie die langen Laufzeiten oder das Totalverlust-Risiko im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend aufklären müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, haben die Anleger Schadensersatzansprüche.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.