In David Groenewolds Haut möchte man aktuell nicht stecken - Sein Name wird für alle Zeiten mit dem spektakulären Rücktritt von Ex-Bundespräsident Wulff in Zusammenhang stehen. In der Haut von Anlegern seiner Filmfonds möchte man aber auch nicht stecken. Bei rund 2900 Anlegern sammelte Gründungsgesellschafter Groenewold etwa 100 Millionen Euro Kapital für Filmprojekte ein und bündelte die Initiativen in den Fonds GFP 1, 2 und 3. Der Köder: Anlegern wurde die steuerliche Absetzbarkeit als "Totalverlust" im ersten Jahr in Aussicht gestellt, da Filme in der Entstehungsphase ja kein Geld einbringen, sondern hohe Verluste erwirtschaften.
Allerdings klappte das nur anfangs und auch nicht im von den Anlegern erwarteten Rahmen. Seit 2006 verweigern Finanzämter ohnehin den Verlustabzug durch Filmfonds-Invest. Und die Unerfreulichkeiten nehmen kein Ende: Investitionen der Fondsgesellschaften in Aktien der Odeon Film AG vermehrten das Kapital nicht - ganz im Gegenteil! Im Rahmen einer Gesellschafterversammlung wurde das Restvermögen der Fonds - also die Aktienanteile - an die Anleger übertragen. Der aktuelle Schlüssel und der Stand der Aktie bedeuten quasi einen Totalausfall für die Anleger - mehr noch: Stimmen sie zu, dann bekommen sie zwar ein paar Cent aus dem verbleibenden Fondsvermögen, dafür haften sie auch falls ihr Fonds Insolvenz anmeldet. Die Ausschüttung durch den Aktienübertrag müsste dann in das Insolvenzverfahren gesteckt werden. Groenewold selbst hat sich schon lange aus dem Fondsgeschäft verabschiedet.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden: "Aber als Gründungsgesellschafter steht er in der Haftung, sollte man ihm da Prospektfehler nachweisen können, dann hätten Anleger ein Packende für Schadensersatzforderungen!"