Anwälte
Geschrieben von Super User
Erstellt: Dienstag, 15. November 2011 20:21
Unsere Berateranwälte
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Abogado inscrito col. 4
ALLGEMEINES
Geboren: 16.06.1962 in Gießen verheiratet, zwei Kinder
AUSBILDUNG
1. Staatsexamen 1990 2. Staatsexamen 1995
FACHANWALTSCHAFTEN
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
AUSBILDUNG
Fachanwaltsausbildung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwaltsausbildung im Steuerrecht Magister im Europäischen und Internationalen Recht
Studium des Englischen Rechts
FACHANWALTSCHAFTEN
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Christof Bernhardt
AUSBILDUNG
1997 - 2002 Studium an der Univerität Mainz
2002 - 2004 Referendariat in Notariatspraxis
Rechtsanwalt Simon Kanz
AUSBILDUNG
2007 - 2009 Studium an der Universität Mainz
2011 - 2012 Referendariat
Rechtsanwältin Jessica Gaber
AUSBILDUNG
1997 - 2001 Studium der Rechtswissenschaft ab der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
2001 - 2005 Referendariat in Rheinland-Pfalz
Über uns
Seit 1996 bietet die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller nunmehr ihre Dienste an, wobei sich schon nach wenigen Jahren ein Schwerpunkt bei der Beratung fehlgeschlagener Kapitalanlagen entwickelt hat.
Hierbei konzentriert sich die Beratung auf alle Fondskonzepte, insbesondere Medienfonds, Immobilienfonds, aber auch auf Aktienfonds und Energiefonds.
Dabei stehen wir als „Verbraucheranwälte“ stets an der Seite der geschädigten Anleger und sind insoweit „stark an Ihrer Seite“.
Das oberste Ziel unserer Arbeit ist eine Lösung in Ihrem Sinne. Dabei lehrt uns die Erfahrung, dass der außergerichtliche Weg oft der bessere und dem jahrelangen prozessieren vor Gericht oftmals vorzuziehen ist. Dies kann natürlich nur gelingen, wenn die Bedingungen für einen Vergleich stimmen. Unsere große Erfahrung in diesen Bereich ist unser und damit auch Ihr Vorteil. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht zustande kommen kann, vertreten wir Sie und Ihre Interessen auch gerne bundesweit vor Gericht.