Per Fernabsatz geschlossene Immobiliendarlehen lassen sich auch heute noch widerrufen, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. Februar 2018 bestätigt (Az.: XI ZR 160/17).
Der Widerrufsjoker sticht noch immer bei Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Das belegt auch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, das den Widerruf einer Baufinanzierung bei der Sparda-Bank für wirksam erklärt hat (Az.: 3 U 145/17).
Kredite in Schweizer Franken waren eine Zeit lang zur Immobilienfinanzierung sehr beliebt. Doch viele Häuslebauer erlebten mit Fremdwährungsdarlehen ein böses Erwachen als der Euro gegenüber dem Franken deutlich an Wert verlor und die Zinslast dadurch erheblich gestiegen ist. Durch das Fremdwährungsdarlehen ist die Immobilie nicht günstiger, sondern deutlich teurer geworden.