Der Widerrufsjoker sticht auch noch bei Immobiliendarlehen, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden. Und zwar dann, wenn der Darlehensvertrag in einem sog. Fernabsatzgeschäft geschlossen wurde und die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Das geht aus einem Urteil des BGH vom 27. Februar 2018 hervor (Az.: XI ZR 160/17).
„Schwarze Schafe gibt es auf dem Kapitalmarkt immer wieder. Auch bei Wohnungsgenossenschaften“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Das ARD-Magazin „plusminus“ nahm in einem Beitrag vom 10. April 2018 zwei dieser schwarzen Schafe genauer unter die Lupe – die inzwischen insolvente Eventus eG aus Stuttgart und die Wohnungsgenossenschaft Grundwerte eG. Bei beiden Genossenschaften haben die Anleger viel Geld verloren und in beiden Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft.
Für etliche Schiffsfonds-Anleger ist es ein Dilemma: Sie haben mit ihrer Beteiligung nicht nur eine finanzielle Bruchlandung erlebt, sondern sollen auch noch erhaltene Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. „Allerdings sind die Forderungen des Insolvenzverwalters oftmals gar nicht berechtigt und Anleger können sich gegen die Rückforderung wehren“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Für die P&R Transport-Container GmbH wurde kein Insolvenzantrag gestellt. Allerdings kann die Insolvenz der drei anderen P&R-Gesellschaften auch negative Auswirkungen auf diese Gesellschaft haben.
Die Allianz darf ihr Vorsorgeprodukt Index Select nicht mehr mit Formulierungen wie „Beteiligungen an der Wertentwicklung des Eurostoxx 50“ oder „Indexpartizipation“ bewerben. Diese Angaben seien für den Verbraucher irreführend, entschied das Landgericht München I mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 23. März 2018 (Az.: 37 O 12326/17). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.
Konservativ und bodenständig, seriös und verantwortungsbewusst- das sind Schlagworte mit denen P&R seine Geschäftsstrategie und den Umgang mit den Anlegergeldern beschrieb. Nach der Insolvenz von drei der vier deutschen P&R-Gesellschaften ist ein Schatten auf diese Worte gefallen. Hat P&R sich tatsächlich immer an dieses Credo gehalten oder zeichnete sich die Pleite nicht schon seit Jahren ab? Waren die Containerangebote für die Anleger tatsächlich so transparent und reizvoll? Skeptiker sprechen schon von einem Schneeballsystem bei P&R.
Der Widerruf von Immobiliendarlehen kann auch heute noch für die Verbraucher äußerst lohnenswert sein. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass der Darlehensvertrag nach dem 11. Juni 2010 geschlossen wurde und die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat.
Container-Direktinvestments wie bei P&R sind riskante Geldanlagen. Das bekommen die Anleger nach der Insolvenz von drei P&R-Gesellschaften nun zu spüren. Von der Pleite könnten rund 50.000 Anleger betroffen sein, die ihr Geld in P&R-Container investiert haben. Ihr Geld steht im Feuer.
Der „Graue Kapitalmarkt“ hat einen neuen Finanzskandal-König: P&R (München Grünwald) hatte schon Anfang März 2018 den Vertrieb von Container-Investments eingestellt und die damit befassten Vermittler darüber informiert. Zudem hatten Fachmedien recherchiert, dass es seit Ende 2017 zu Besorgnis erregenden Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung auslaufender Investments und bei der Zahlung von Containermieten gekommen war, was 50.000 Anleger doch in Sorge versetzte.
Am 19. März 2018 hat das Amtsgericht München die vorläufigen Insolvenzverfahren über drei Gesellschaften des Containeranbieters P&R eröffnet. „Für die Anleger bahnt sich ein finanzielles Desaster an“, befürchtet Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.